- institutionalisieren
- ◆ in|sti|tu|ti|o|na|li|sie|ren 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 etwas \institutionalisieren zu einer Institution machenII 〈V. refl.〉 sich \institutionalisieren zu einer Institution werden◆ Die Buchstabenfolge in|sti... kann in Fremdwörtern auch ins|ti... getrennt werden.
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in|s|ti|tu|ti|o|na|li|sie|ren <sw. V.; hat (bildungsspr.):die beiden Staaten wollen ihre Zusammenarbeit [noch stärker] i.;b) <i. + sich> eine [gesellschaftlich anerkannte] feste Form annehmen; zu einer ↑ Institution (2) werden:der Widerstand begann sich zu i.* * *
institutionalisieren,in eine gesellschaftlich anerkannte, feste (auch: starre) Form bringen; zu einer Institution machen.* * *
in|sti|tu|ti|o|na|li|sie|ren <sw. V.; hat (bildungsspr.): a) in eine [gesellschaftlich anerkannte] feste Form bringen; zu einer ↑Institution (2) machen: Die Institutionalisierung der Gewerkschaften ... hat aber auch den Klassengegensatz institutionalisiert (Fraenkel, Staat 275); 1893 wurden die Ferienkurse institutionalisiert (NZZ 2. 2. 83, 45); b) <i. + sich> eine [gesellschaftlich anerkannte] feste Form annehmen; zu einer ↑Institution (2) werden: In kurzer Zeit hatte sich eine Szene institutionalisiert, die einer regen öffentlichen Anteilnahme und Kritik ausgesetzt war (Wohngruppe 23).
Universal-Lexikon. 2012.